Familienrecht
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Im Bereich des Familienrechts bildet ein Schwerpunkt das Eherecht. Dies beinhaltet sowohl die voreheliche Beratung, den Entwurf und die Überprüfung von Eheverträgen als auch das gesamte Scheidungsverfahren einschließlich dem Entwurf von Scheidungsfolgevereinbarungen.
Daneben fallen in den Bereich des Familienrechts Angelegenheiten des Kindschaftsrechts (z.B. Umgangsrecht, Sorgerecht etc.), Unterhaltsrechts, Vormundschafts- und Betreuungssachen.





